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Therapien
Je nach Problemstellung und Zielvereinbarung stehen unterschiedliche Möglichkeiten der Behandlung zur Verfügung. Der Schwerpunkt der therapeutischen Arbeit kann in der Einzelarbeit, bei Kindern/Jugendlichen auch bei den Eltern oder der Familie liegen.
Folgende Behandlungen werden in unserer Praxis angeboten und können auch miteinander kombiniert werden:
Einzeltherapien
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapeutische Psychotherapie
- Traumatherapie
- Entspannungsverfahren
- Stressbewältigung
- Familientherapeutische Massnahmen
- Elternberatung
- Psychoedukation
- Medikamentöse Therapie
- Sozialpsychiatrische Massnahmen
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Ergo-, Physiotherapie, Psychomotorik und Logopädie erfolgen
in enger Zusammenarbeit mit regionalen Anbietern
Gruppentherapien
Wir bieten Gruppen zu folgenden Themen an:
- Psychische Störungen verstehen und bewältigen lernen
- Entspannungstechniken erlernen
- Psychische Gesundheit durch Bewegung fördern
- Traumafolgestörungen verarbeiten
Kosten
Ärztliche Leistungen und delegierte Psychotherapie
Die Kosten für ärztliche und psychologische Leistungen, delegierte Psychotherapie und Gruppentherapien werden durch die Krankenkassen oder die IV (Invalidenversicherung), bei unfallbedingten Erkrankungen durch die SUVA übernommen. Bei länger dauernden Behandlungen holen wir die erforderliche Kostenzusage bei den Kostenträgern ein. Der zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse vereinbarte Selbstbehalt wird Ihnen von der Kasse in Rechnung gestellt.
Gruppentherapie
Die Kosten werden von der KK (Grundversicherung) übernommen, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Der genaue Tarif eines Termins ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer.
Psychotherapie auf Honorarbasis (für Leistungen von Dr. Brigitte Seifert)
Die Honorare für psychologische und psychotherapeutische Leistungen beruhen auf den Kalkulationsgrundlagen des Berufsverbandes der Schweizer Psychologinnen und Psychologen. Für eine Sitzung (50 min Gespräch, je 5 min Vor- und Nachbereitung) werden 140 Sfr. verrechnet. Es ist möglich, die Kosten durch Beiträge von der Zusatzversicherung (gemäss VVG) zum Teil erstattet zu bekommen. Es wird empfohlen sich vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Bei entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Vorliegen eines Geburtsgebrechens/POS oder langdauernden Therapieverläufen zur beruflichen Eingliederung/Artikel 12 des IV-Gesetzes) kann eine Kostengutsprache der IV (Invalidenversicherung) ab Therapiebeginn beantragt werden.
Wurden Sie oder ihr Kind Opfer einer Straftat und stehen die Symptome damit im Zusammenhang, kann bei der kantonalen Opferhilfe Antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie gestellt werden.
Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung, wenn die Symptome im Zusammenhang mit einem Unfall stehen.
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KONTAKT
AUFWIND
Praxis für seelische Gesundheit
Dr. med. Sibille Kühnel MAS
Ringgasse 27/1
9450 Altstätten/SG
Schweiz
071 755 75 28

ANFAHRT

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