Angebote
Unterstützung von Behörden, Schulen, Kindergärten, Ärzten
Neben dem Behandlungsangebot beraten wir auch Behörden, Schulen, Kindergärten, Ärzte.
Behörden
Wir erstellen auf Wunsch Gutachten für behördliche Einrichtungen, wie IV-Stellen, Vormundschaftsbehörden und Jugendanwaltschaften. Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Themen und Fragestellungen handeln:
- Sorge- und Obhutsrecht
- Besuchsrechtregelungen
- Jugendstrafrechtliche Fragestellungen
- Psychiatrische Abklärung
Der entsprechende Auftrag muss schriftlich erfolgen. Die Kosten sind vom jeweiligen Auftraggeber des Gutachtens zu tragen.
Kindergärten und Schulen
Verhaltensprobleme oder Leistungsversagen können Ausdruck psychischer Belastungen oder Erkrankungen sein. Der Rückzug eines Kindes aus der Gruppe der Gleichaltrigen, Kontaktschwierigkeiten, störendes Verhalten (Klassenclown) oder aggressives Ausagieren müssen in jedem Fall angesprochen und näher abgeklärt werden. Frühzeitiges Hinsehen hilft schwere Folgeschäden zu vermeiden.
Scheuen Sie sich nicht, das Kind oder den Jugendlichen auf sein Verhalten anzusprechen. Beziehen Sie die Eltern ein und führen Sie ein Beratungsgespräch. Helfen Sie den Eltern bei der Entscheidung für eine psychiatrisch-psychologische Abklärung.
Wenn Sie selbst Unterstützung bei der Gesprächsführung oder zur Überprüfung Ihrer Beobachtung brauchen, stehen wir gerne für eine individuelle Einzel- oder Teamberatung zur Verfügung.
Die Anmeldung zum Erstgespräch erfolgt durch die Eltern oder den Jugendlichen.
Ärzte
Im Rahmen Ihrer Untersuchung oder Behandlung eines Kindes oder Jugendlichen kann sich der Verdacht einer psychischen Erkrankung stellen. So können zum Beispiel eine komplexe familiäre Situation oder psychosoziale Belastungen dem Erfolg einer somatischen Behandlung im Wege stehen.
Möglicherweise berichten Ihnen aber auch erwachsene Patienten von Problemen mit ihren Kindern. Insbesondere Eltern mit psychischer Erkrankung machen sich häufig Sorgen über die Entwicklung ihrer Kinder.
Bei solchen Fragestellungen beraten wir Sie gerne und nehmen auch Überweisungen zur ergänzenden Abklärung oder Therapie entgegen.
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