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Dr. rer.nat. Brigitte Seifert
Psychotherapeutin FSP
Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche FSP
Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP
Fachrichtung: Psychodynamisch-systemisch-hypnotherapeutisch
Studium
Studium der Psychologie und Pädagogik an der Universität Innsbruck (A)
Promotion mit Schwerpunkt der klinischen Psychologie an der Universität Innsbruck (A)
Weiterbildungen
Ausbildung zur analytischen Psychotherapeutin am AAI Wien (A)
Ausbildung zur Hypno- & Systemtherapeutin
für Kinder/Jugendliche bei Siegfried Mrochen (D). Im Rahmen des Doktoratstudiums Vertiefung
in traumatherapeutischer Arbeit.
Praktische Tätigkeit:
Psychotherapeutische Tätigkeit in der Erwachsenenpsychiatrie (Landeskrankenhaus Rankweil/AT) sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (Jugendpsychiatrie Littenheid, Institution für Sozialdienste Feldkirch (AT) sowie leitende Therapeutin im Jugendheim Albisbrunn).
Forensische und klinische Arbeit am IFB Bern, am IFPB St. Gallen sowie am KJPD Zürich. Seit 2007 in eigener Praxis (seit August 2014 in der Praxisgemeinschaft mit Dr. Sibille Kühnel) und seit Mai 2014 leitende Psychologin am Zentrum für Forensik am KJPD St. Gallen.
Spezialgebiete:
Arbeit mit (Klein-)Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Schwerpunkt bei komplexer Traumatisierung, bei Beziehungs- und Bindungsstörung sowie bei dem klinischen Bild des ADHS.
Vortrags- und Lehrtätigkeit: Diverse Vorträge für Unilabs (Borderlinepersönlichkeitsstörung, Autismus, Sexueller Missbrauch an Kindern) sowie an der FH St. Gallen.
Finanzierung:
Die Honorare für psychologische und psychotherapeutische Leistungen beruhen auf den Kalkulationsgrundlagen des Berufsverbandes der Schweizer Psychologinnen und Psychologen. Für eine Sitzung (50 min Gespräch, je 5 min Vor- und Nachbereitung) werden 140 Sfr. verrechnet.
Es ist möglich die Kosten der „nicht-ärztlichen Psychotherapie“ durch Beiträge von der Zusatzversicherung (gemäss VVG) zum Teil erstattet zu bekommen. Es wird empfohlen sich vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und dies zu klären.
Grundsätzlich wird in meiner psychologisch-psychotherapeutischen Praxis privat abgerechnet, unterstützt durch Beiträge von Zusatzversicherungen (gemäss VVG) an eine „nicht-ärztliche“ Psychotherapie.
Beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens (z.B. eines Psychoorganischen Syndroms POS) kann eine Kostengutsprache der IV (Invalidenversicherung) ab Therapiebeginn beantragt werden. Bei andern psychischen Problemen kann bei einem Kind oder Jugendlichen nach 360 Tagen Therapie aufgrund Artikel 12 des IV-Gesetzes bei der IV eine Kostengutsprache für die weitere Psychotherapie (inkl. Eltern- und Familiengespräche) im Sinne einer medizinischen Massnahme zur Förderung der beruflichen Eingliederung beantragt werden.
Wurden Sie oder Ihr Kind Opfer einer Straftat und stehen die Symptome damit im Zusammenhang, kann bei der kantonalen Opferhilfe Antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie gestellt werden.
Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung, wenn die Symptome im Zusammenhang mit einem Unfall stehen.
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KONTAKT
AUFWIND
Praxis für seelische Gesundheit
Dr. rer.nat. Brigitte Seifert
Ringgasse 27/1
9450 Altstätten/SG
Schweiz
071 755 75 28

ANFAHRT

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